Zusammenleben in Südtirol

Kenntnisse der Sprache und der Gesellschaftsthemen für ein gutes Zusammenleben in Südtirol

Um das Zusammenleben in Südtirol für Mitbürger*innen aus Nicht-EU Ländern² zu erleichtern, fordert das Land Südtirol seit 2023 Sprach- und Gesellschaftskenntnisse³. Diese sind zusätzlich zu den bereits bestehenden Voraussetzung² (z.B. mind. fünfjähriger Aufenthalt in Südtirol) notwendig, um das Landesfamiliengeld, das Landesfamiliengeld plus und das Landeskindergeld zu bekommen. 

Bitte beachten Sie, dass sowohl der/die Antragstellende als auch der/die zusammenlebende Ehe- oder Lebenspartner*in, der/die auf dem Familienbogen aufscheint, den Nachweis erbringen müssen. Wenn einer der beiden italienischer Staatsbürger oder EU-Bürger ist, muss von keinem der beiden ein Sprach- und Kulturnachweis erbracht werden.

Was ist gefragt?

  • Grundkenntnisse der deutschen oder italienischen Sprache mindestens Sprachniveau A2.3 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
  • Grundkenntnisse der Kultur- und Gesellschaftsthemen Südtirols.

Es gibt mehrere Möglichkeiten (siehe die Infokästchen weiter unten), um die eigenen Sprachkenntnisse nachzuweisen. Um die Gesellschaftskenntnisse nachzuweisen, müssen Sie hingegen einen Gesellschaftskurs besuchen, außer Sie haben bereits eine deutsche oder italienische Schule oder eine deutsche oder italienische Universität besucht oder sind in eine deutsche oder italienische Universität eingeschrieben.

Detaillierte Informationen finden Sie in den Infoboxen weiter unten.

Was muss ich tun?

Die EigenerklärungZusammenleben in Südtirol“ auf myCivis ausfüllen und dort die folgenden Kenntnisse angeben:

  • Kenntnisse der deutschen oder italienischen Sprache mindestens Sprachniveau A2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen. 
  • Kenntnisse der Kultur- und Gesellschaftsthemen in Südtirol. 
    Die Anleitung hilft Ihnen dabei, die Selbsterklärung richtig auszufüllen. 

Die Patronate, Donne Nissà und Migrantes helfen beim Ausfüllen der Eigenerklärung. Es ist aber ratsam, die notwendigen Dokumente wenn möglich als pdf mit dabei zu haben (siehe Infokästchen „Welche Dokumente brauche ich für die Eigenerklärung?“).

Warum muss ich eine Eignerklärung ausfüllen und versenden?

Die betroffenen Personen müssen eine Eigenerklärung auf myCivis ausfüllen und versenden, bevor sie das Kinder- und/oder Familiengeld bei der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung ASWE beantragen. 

Wo kann ich die Daten eingeben?

Im Online-Fragebogen auf myCivis! Die Patronate, Donne Nissà und Migrantes helfen Ihnen.

Wie fülle ich die Eigenerklärung aus? 

Eine Anleitung hilft Ihnen Schritt für Schritt, die Eigenerklärung auszufüllen. 

Kann ich nun selbst seine/ihre Eigenerklärung „Zusammenleben in Südtirol“ auf myCivis vervollständigen?

Ja, Sie können selbst oder mit Hilfe der Patronate Ihre Selbsterklärung auf myCivis vervollständigen. Das bedeutet, dass Sie selbst in ihrer Eigenerklärung angeben können, dass sie eine Sprachprüfung bestanden oder einen Sprach- oder Gesellschaftskurs abgeschlossen haben und können die Teilnahmebestätigung selbst hochladen. Klicken Sie im betreffenden Feld aud „Ändern“ und nach der Aktualisierung auf „Speichern“. Auch in allen anderen Feldern, die Sie in der Vergangenheit bereits ausgefüllt haben, noch einmal auf „Speichern“ klicken. Dies ist innerhalb 24 Monaten ab dem Datum Ihres Antrag um Kinder- und/oder Familiengeld bei der ASWE zu tun.

Wer hilft mir beim Ausfüllen des Online-Fragebogens?

Die Patronate

Wer informiert mich, wie ich meine sprachlichen und sozialen Kompetenzen nachweisen kann?

Im Infoblatt und bei der Koordinierungsstelle für Integration, Tel. +39 0471 41 82 33, E-Mail: koordinierung-integration@provinz.bz.it

Das Infoblatt in anderen Sprachen:

* Italienisch

* Englisch

* Französisch

* Arabisch

* Albanisch

* Makedonisch

* Chinesisch 


Wer gibt mir Informationen über das Landesfamiliengeld und Landeskindergeld? Wo kann ich es beantragen?

Bei der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung ASWE oder bei den Patronaten
https://aswe.provinz.bz.it, Tel. +39 0471 41 83 11 - +39 0471 41 83 09 - +39 0471 41 83 14 - +39 0471 41 83 03, E-Mail: aswe.asse@provinz.bz.it

Welche Fragen werden häufig gestellt?

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen: FAQ - Frequently Asked Questions

²Ausnahme Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, San Marino, Vatikan, Großbritannien mit Wohnsitz in Italien vor dem 31.12.20.
³Neue Regelung laut Landesbeschluss Nr. 957 vom 5.11.2024.  

Zusammenleben in Südtirol: Detailseiten

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Letzte Aktualisierung: 14/01/2026